Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43111
BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15 (https://dejure.org/2015,43111)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - VIII ZB 16/15 (https://dejure.org/2015,43111)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - VIII ZB 16/15 (https://dejure.org/2015,43111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZB 50/12

    Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15
    a) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 5; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZB 94/14, juris Rn. 5; siehe auch Senatsurteil vom 1. Juli 2015 - VIII ZR 278/13, FamRZ 2015, 1712 Rn. 13; jeweils mwN).

    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Entscheidung des Berufungsgerichts nach sich zieht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, aaO; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, aaO).

    Eine Sachdarstellung ist lediglich dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel noch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, aaO Rn. 5; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, aaO Rn. 6).

  • BGH, 16.09.2014 - XI ZB 5/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines nicht mit Sachverhalt und Sachanträgen

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15
    a) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 5; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZB 94/14, juris Rn. 5; siehe auch Senatsurteil vom 1. Juli 2015 - VIII ZR 278/13, FamRZ 2015, 1712 Rn. 13; jeweils mwN).

    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Entscheidung des Berufungsgerichts nach sich zieht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, aaO; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, aaO).

    Eine Sachdarstellung ist lediglich dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel noch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, aaO Rn. 5; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, aaO Rn. 6).

  • BGH, 27.10.2015 - VIII ZB 94/14

    Begründungsanforderungen an die der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüsse;

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15
    a) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 5; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZB 94/14, juris Rn. 5; siehe auch Senatsurteil vom 1. Juli 2015 - VIII ZR 278/13, FamRZ 2015, 1712 Rn. 13; jeweils mwN).

    Denn eine Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die angekündigten Anträge zur Kenntnis genommen und zutreffend bewertet und die Grenzen eines ihm gegebenenfalls durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904, unter II 2 b; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZB 94/14, aaO Rn. 6).

  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 278/13

    Wohnraummiete: Außerordentliches Kündigungsrecht des Nacherben; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15
    a) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 5; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZB 94/14, juris Rn. 5; siehe auch Senatsurteil vom 1. Juli 2015 - VIII ZR 278/13, FamRZ 2015, 1712 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 09.06.2004 - VIII ZB 124/03

    Streitwert für Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VIII ZB 16/15
    Denn eine Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die angekündigten Anträge zur Kenntnis genommen und zutreffend bewertet und die Grenzen eines ihm gegebenenfalls durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904, unter II 2 b; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZB 94/14, aaO Rn. 6).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung als unzulässig verwirft, weil die Berufungssumme nicht erreicht ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 - VIII ZB 16/15, juris Rn. 5 mwN).

    Eine Sachdarstellung ist lediglich dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel noch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 6; vom 15. Dezember 2015 - VIII ZB 16/15, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 12.02.2019 - VI ZB 35/17

    Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses wegen der unzureichenden Versehung des

    Denn die Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2018 - VI ZB 12/17, juris Rn. 4; vom 29. Oktober 2013 - VI ZB 2/13, VersR 2014, 350 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - VIII ZB 16/15, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 6; vom 18. September 2014 - III ZB 20/14, juris Rn. 5; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht